
In Deutschland, Österreich und der Schweiz unterliegt die private Nutzung verdeckter Audio- und Videoüberwachungsgeräte den Datenschutzbestimmungen; die Verwendung durch Strafverfolgungsbehörden und Regierungsstellen ist weitgehend legal. Besonders invasive Technologien (z. B. Störsender, IMSI-Catcher und Hochleistungssender) unterliegen restriktiven Vorschriften hinsichtlich Besitz oder Import dieser Geräte.
Für Deutschland gilt dies auch für getarnte, sendende Kameras/Mikrofone.
Aufgrund dieser Vorschriften ist ein Teil der Überwachungsprodukte von SpyShopEurope in Deutschland in erster Linie für Strafverfolgungsbehörden und Regierungsstellen verfügbar, während Abhörschutzgeräte (Counter Surveillance Devices) in diesen Ländern frei verkauft und genutzt werden dürfen.
Das heimliche Aufnehmen oder Abhören von nichtöffentlich gesprochenen Worten ist eine Straftat (§ 201 StGB). Auch das bloße Abhören mit einem Abhörgerät ist erfasst; verwendete Aufzeichnungs- oder Abhörgeräte können beschlagnahmt werden.
Geheime Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen (z. B. in Wohnungen/geschützten Räumen), sind unzulässig und strafbar (§ 201a StGB).
Kameras, Mikrofone, Smartwatches mit versteckten Abhörfunktionen oder GPS-Tracker, die heimlich senden, sind eingeschränkt. Diese Geräte dürfen nicht hergestellt, verkauft, importiert oder für verdeckte Zwecke besessen werden.
Die Verwendung (und häufig auch der Handel/Import) von Signal-, GPS- oder Wi-Fi-Störsendern ist verboten; erhebliche Geldstrafen sind möglich.
Missbrauch von Audioaufnahmen oder Abhörgeräten ist strafbar.
Es gibt keinen allgemeinen Straftatbestand für heimliche Fotos/Videos; bestimmte Fälle, wie im österreichischen Strafgesetzbuch (§§ 118–120 StGB), sind jedoch strafbar. Zivil- oder datenschutzrechtliche Vorschriften können ebenfalls greifen.
Laut der österreichischen Telekommunikationsbehörde (FMaG 2016) sind Störsender nicht verkehrsfähig; das Inverkehrbringen, der Verkauf und die Nutzung in Österreich sind verboten.
Das heimliche Aufnehmen privater Gespräche oder privater Bereiche ist verboten. Neben strafrechtlichen Sanktionen gelten auch Datenschutzgesetze. Seit dem 1. Januar 2018 sind Import und Besitz in der Schweiz und der EU ausdrücklich verboten (BAKOM/BAZG).
Für Endnutzer bieten wir eine große Auswahl an hochwertigen Überwachungs- und Abhörschutzgeräten und helfen dir, die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verstehen. Während geheime Audioaufnahmen und versteckt sendende Kameras für Privatnutzer eingeschränkt sind, gibt es dennoch viele legale Spionage- und Gegenspionagegeräte, die du sicher verwenden kannst.
Bitte beachte, dass diese Informationen lediglich als Orientierung dienen; wir empfehlen, eigene Nachforschungen anzustellen, um sicherzugehen, dass du im Einklang mit dem Gesetz handelst.