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Gesetzgebung und uberwachungs

Gesetzgebung und Überwachungs- / Abhörschutztechnik in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland, Österreich und der Schweiz unterliegt die private Nutzung verdeckter Audio- und Videoüberwachungsgeräte den Datenschutzbestimmungen; die Verwendung durch Strafverfolgungsbehörden und Regierungsstellen ist weitgehend legal. Besonders invasive Technologien (z. B. Störsender, IMSI-Catcher und Hochleistungssender) unterliegen restriktiven Vorschriften hinsichtlich Besitz oder Import dieser Geräte.

Für Deutschland gilt dies auch für getarnte, sendende Kameras/Mikrofone.

Aufgrund dieser Vorschriften ist ein Teil der Überwachungsprodukte von SpyShopEurope in Deutschland in erster Linie für Strafverfolgungsbehörden und Regierungsstellen verfügbar, während Abhörschutzgeräte (Counter Surveillance Devices) in diesen Ländern frei verkauft und genutzt werden dürfen.

Bei SpyShopEurope helfen wir dir, dich in diesen Vorschriften zurechtzufinden.
Wenn du unsicher bist, welche Produkte in deinem Land für den privaten Gebrauch erhältlich sind, kontaktiere uns bitte – unser Team führt dich zu den passenden Optionen.

Deutschland (DE) – was ist verboten/eingeschränkt?

Verdeckte Audioaufnahmen/Abhörgeräte:

Das heimliche Aufnehmen oder Abhören von nichtöffentlich gesprochenen Worten ist eine Straftat (§ 201 StGB). Auch das bloße Abhören mit einem Abhörgerät ist erfasst; verwendete Aufzeichnungs- oder Abhörgeräte können beschlagnahmt werden.

Verdeckte Bildaufnahmen in höchstpersönlichen Lebensbereichen:

Geheime Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen (z. B. in Wohnungen/geschützten Räumen), sind unzulässig und strafbar (§ 201a StGB).

Getarnte, funksendende Spionagegeräte:

Kameras, Mikrofone, Smartwatches mit versteckten Abhörfunktionen oder GPS-Tracker, die heimlich senden, sind eingeschränkt. Diese Geräte dürfen nicht hergestellt, verkauft, importiert oder für verdeckte Zwecke besessen werden.

Die Verwendung (und häufig auch der Handel/Import) von Signal-, GPS- oder Wi-Fi-Störsendern ist verboten; erhebliche Geldstrafen sind möglich.


Österreich (AT) – was ist verboten/eingeschränkt?

Verdeckte Audioaufnahmen/Abhörgeräte:

Missbrauch von Audioaufnahmen oder Abhörgeräten ist strafbar.

Verdeckte Bildaufnahmen:

Es gibt keinen allgemeinen Straftatbestand für heimliche Fotos/Videos; bestimmte Fälle, wie im österreichischen Strafgesetzbuch (§§ 118–120 StGB), sind jedoch strafbar. Zivil- oder datenschutzrechtliche Vorschriften können ebenfalls greifen.

Signal-, GPS- und Wi-Fi-Störsender:

Laut der österreichischen Telekommunikationsbehörde (FMaG 2016) sind Störsender nicht verkehrsfähig; das Inverkehrbringen, der Verkauf und die Nutzung in Österreich sind verboten.


Schweiz (CH) – was ist verboten/eingeschränkt?

Verdeckte Audio- und Videoaufnahmen:

Das heimliche Aufnehmen privater Gespräche oder privater Bereiche ist verboten. Neben strafrechtlichen Sanktionen gelten auch Datenschutzgesetze. Seit dem 1. Januar 2018 sind Import und Besitz in der Schweiz und der EU ausdrücklich verboten (BAKOM/BAZG).


Fazit:

Für Endnutzer bieten wir eine große Auswahl an hochwertigen Überwachungs- und Abhörschutzgeräten und helfen dir, die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verstehen. Während geheime Audioaufnahmen und versteckt sendende Kameras für Privatnutzer eingeschränkt sind, gibt es dennoch viele legale Spionage- und Gegenspionagegeräte, die du sicher verwenden kannst.

Bitte beachte, dass diese Informationen lediglich als Orientierung dienen; wir empfehlen, eigene Nachforschungen anzustellen, um sicherzugehen, dass du im Einklang mit dem Gesetz handelst.

Hast du Fragen dazu, welche Geräte in deinem Land erlaubt sind?
Kontaktiere unser freundliches Team von SpyShopEurope per E-Mail oder WhatsApp.

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